Bauvoranfrage: Worauf Sie achten müssen - Kosten, Dauer & Formulare

Wenn Sie planen in Deutschland zu bauen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Mit der Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit bereits im Vorfeld evaluiert werden, ohne einen komplexen und teuren Bauantrag zu stellen. In diesem Ratgeberartikel klären wir alle Fragen rund um die Baugenehmigung.

Themen auf dieser Seite zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im Überblick:

1. Was ist eine Bauvoranfrage?

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten und klären wollen, ob beabsichtigte Bauvorhaben durchführbar sind, sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage wird auch als „kleines Genehmigungsverfahren“ bezeichnet, weil sie noch keine endgültige Rechtssicherheit verschafft, aber einen zuverlässigen Hinweis darauf gibt, ob der spätere Bauantrag genehmigt wird. Je umfangreicher die Unterlagen sind aufgrund derer Sie die Bauvoranfrage stellen, desto eher gibt es einen Hinweis darauf, ob der später gestellte Bauantrag genehmigt wird.
Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle nach Bauvoranfrage

2. Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Wenn Sie Bauland, bzw. ein Grundstück kaufen möchten, für das es noch keinen Bebauungsplan gibt, sollten Sie vorab eine Bauvoranfrage stellen. Das gleiche gilt für zusätzliche Baumaßnahmen auf dem Gelände. Wenn Sie sich ein Eigenheim vorstellen, das sich in seinen Dimensionen deutlich von der in der Nachbarschaft vorhandenen Bausubstanz unterscheidet, sollten Sie in jedem Fall eine Bauvoranfrage stellen. Sie ist nicht immer notwendig, aber dann angebracht, wenn Zweifel an der Durchführbarkeit geplanter Bauvorhaben vorhanden sind. Auch bei einem geplanten Verkauf kann eine Bauvoranfrage sehr sinnvoll sein- gibt es zum Beispiel noch keinen Bebauungsplan für das Grundstück, könnte eine positiv beschiedene Bauvoranfrage den Verkaufspreis des Grundstücks deutlich steigern.

3. Welche Unterlagen braucht man für eine Bauvoranfrage?

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, entscheidet die zuständige Kommune mit ihrer Landesbauordnung. Es könnte sinnvoll sein, vorab Kontakt mit der Baubehörde aufzunehmen und nachzufragen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • ein Antragsformular
  • einen Auszug aus der Flurkarte
  • ein Lageplan
  • Angaben über den Verwendungszweck und die Nutzung der Gebäude
  • Angaben über das geplante Bauvorhaben wie Bauzeichnungen, Berechnungen der Ausdehnung des Hauses, Grundriss, Gebäudeklasse
  • Angaben über die geplante Verwendung der Flächen
  • Fotos vom Grundstück
  • Angaben über das Grundstück
  • Angaben über Wasserzu- und abflüsse
  • Abweichungsantrag, wenn der geplante Bau offensichtlich von der herrschenden Bebauung abweichen soll
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4. Wer kann eine Bauvoranfrage einreichen?

Um eine Bauvoranfrage einreichen zu können, braucht man kein Fachwissen- man kann als Bauherr oder Kaufinteressent einen Antrag stellen. Will man einen Dritten mit der Anfrage beauftragen, braucht dieser eine entsprechende Vollmacht. Meistens ist es jedoch sinnvoll, einen Fachmann-/frau zu beauftragen oder sich zumindest beraten zu lassen. Nur Experten kennen sich mit dem Planungs- und Baurecht aus und können die Bebaubarkeit eines bestimmten Grundstücks beurteilen. In der Regel wird eine Bauvoranfrage von einem Architekten oder einem Bauingenieur gestellt.

5. Wo stellt man eine Bauvoranfrage und wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine Bauvoranfrage stellt man beim zuständigen Bauamt. Je mehr Unterlagen beigefügt worden sind, desto länger dauert die Bearbeitungszeit (aber desto eher wird auch der endgültige Bauantrag positiv beschieden). Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monate dauern und verlängert sich naturgemäß, sollten noch Unterlagen nachgereicht werden müssen. Grundsätzlich wird die Bearbeitungszeit von der zuständigen Landesbauordnung geregelt.

6. Was kostet eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage kann 0,1 bis 0,2 % der zukünftigen Bausumme betragen. Die Gebühren sind bei der Bauaufsichtsbehörde zu entrichten und sind abhängig davon, wie aufwändig das Prüfverfahren war. Die Größe des geplanten Bauvorhabens spielt ebenfalls eine große Rolle. Dazu kommt noch das Honorar für den Architekten oder Bauingenieur.

7. Wie muss die Voranfrage aussehen?

Eine Bauvoranfrage kann sowohl förmlich als auch formlos gestellt werden. Wenn man einen formlosen Antrag stellt, dann reicht ein Anschreiben, die Beschreibung des Bauvorhabens und ein Lageplan. Für das Antragsschreiben gibt es Vordrucke, die im Internet heruntergeladen werden können. Zu bedenken ist allerdings, dass der Bescheid der Behörde auf einen formlos gestellten Antrag, nicht rechtlich bindend ist. Je präziser und umfangreicher das Bauvorhaben vorgestellt wurde, desto aussagekräftiger ist der Bescheid. Deshalb sollte die Bauvoranfrage nicht überhastet und unvorbereitet gestellt werden, sondern sorgfältig vorbereitet werden. Grundsätzlich gilt, dass der Grad der Verbindlichkeit von der von Bundesland zu Bundesland variierenden Baugesetzgebung abhängig ist.

8. Hat der Bauvorbescheid eine präjudizierende Wirkung?

Nur wenn das geplante Bauvorhaben genau aufgrund derselben Basisdaten wie bei dem Bauvorbescheid beantragt wird und ansonsten gegen keine Bauvorschriften verstoßen wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Bauantrag auch durchgeht. Mit der positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat der Bauherr noch nicht die Genehmigung zum Bauen erhalten, das heißt, er darf dann noch nicht mit dem Bauen anfangen! Erst wenn er eine Baugenehmigung hat, kann er mit dem Bau starten. Eine Bauvoranfrage nimmt den Bauantrag nicht vorweg, gewährt aber ein Stück Planungssicherheit, weil die genehmigten Teile rechtsgültig sind. Welche Rechtsgültigkeit die Bauvorlage hat, hängt von der Gesetzgebung im jeweiligen Bundesland ab.

8.1 Kann der Bauvorbescheid zurückgezogen werden?

Nur wenn das geplante Bauvorhaben genau aufgrund derselben Basisdaten wie bei dem Bauvorbescheid beantragt wird und ansonsten gegen keine Bauvorschriften verstoßen wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Bauantrag auch durchgeht. Mit der positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat der Bauherr noch nicht die Genehmigung zum Bauen erhalten, das heißt, er darf dann noch nicht mit dem Bauen anfangen! Erst wenn er eine Baugenehmigung hat, kann er mit dem Bau starten. Eine Bauvoranfrage nimmt den Bauantrag nicht vorweg, gewährt aber ein Stück Planungssicherheit, weil die genehmigten Teile rechtsgültig sind. Welche Rechtsgültigkeit die Bauvorlage hat, hängt von der Gesetzgebung im jeweiligen Bundesland ab.

9. Bauvoranfrage Hamburg

Wenn Sie planen in Hamburg zu bauen, benötigen Sie eine Bauvoranfrage. Dieses Verfahren gibt einen ersten Einblick darüber, ob das Vorhaben realisiert werden kann, ohne einen teuren und zeitaufwändigen Bauantrag zu stellen. Die Bauvoranfrage können Sie bei der zuständigen Baubehörde in Hamburg stellen.

9.1 Welche Anforderungen muss ich in Hamburg erfüllen, um einen Bauvorbescheid zu erhalten?

Welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen, um einen Bauvorbescheid zu erhalten, beschreibt der Behördenfinder der Stadt Hamburg. Hier wird beschrieben, welche Unterlagen benötigt werden, wie lange die Dauer ist, wie hoch die Kosten sind und wie der Prozess der Antragstellung abläuft.

Bauvoranfrage: FAQs

Das Stellen einer Bauvoranfrage sollte in der Regel von einem Fachmann übernommen werden, wie Architekten oder Bauingenieuren. Welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen, werden auf den öffentlichen Behördenportalen der Bundesländer in Deutschland beschrieben. Lesen Sie in unserem Ratgeber alles über die Bauvoranfrage.

Stellen Sie eine formlose Bauvoranfrage, können Sie dies über einen formlosen Antrag tun. Für eine formlose Bauvoranfrage werden ausschließlich Skizzen, Planungsunterlagen und Lagepläne benötigt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 15 Euro, abhängig von den Gebühren der jeweiligen Baubehörde.

Wie rechtsverbindlich eine Bauvoranfrage ist, hängt von den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer ab. Der ausgeteilte Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig. Es ist zu raten, in diesem Zeitraum den Bauantrag zu stellen. Lesen Sie hier alles über die Verbindlichkeiten bei einer Bauvoranfrage.

Wenn eine Bauvoranfrage abgelehnt wird, ist es ratsam, einen begründeten Widerspruch einzulegen. Im nachfolgenden Schritt sollten Sie die Gründe, die gegen eine Bewilligung sprechen, von der Baubehörde herausfinden, die Beanstandungen beseitigen und einen neuen Antrag stellen. Wird dieser auch abgelehnt, ist es ratsam einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Disclaimer

Bitte beachten Sie: Alle in unserem Ratgeber befindlichen Empfehlungen, Informationen und juristische Erläuterungen stellen unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit dar. Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann, bzw. soll diese nicht ersetzen. Für die Klärung Ihrer rechtlichen, bzw. finanziellen Fragen, bitten wir Sie, entsprechende Experten zu kontaktieren. Diese wären z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzberater. Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft. Trotz alledem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen und versuchen diese zeitnah umzusetzen.

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