Abgeschlossenheitsbescheinigung: Definition, Kosten, Voraussetzungen und Tipps

Themen auf dieser Seite zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im Überblick:

1. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (oder Abgeschlossenheitserklärung) stellt fest, dass eine Eigentumswohnung in einer Immobilie durch feste Grenzen begrenzt ist. Bedingung für die Erstellung dieser Bescheinigung ist, dass die Wohnung alle Merkmale aufweist, die eine Wohnung haben muss: sie muss durch Wände und Decken begrenzt sein, sie muss einen eigenen, verschließbaren Zugang haben und sie muss über eine Küche und eine Nasszelle verfügen. Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist belegt, wie die Eigentumswohnung baulich von anderen Gebäudeteilen getrennt ist.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt auf einem Tisch

2. Wofür braucht man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen wollen, dass in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt ist, brauchen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wenn Sie nur eine Wohnung verkaufen möchten, dann brauchen Sie die Erklärung für diese Wohnung- nicht nur damit der neue Besitzer genau weiß, was zu seinem Eigentum gehört, eine Abgeschlossenheitserklärung ist auch notwendig, damit der neue Besitzer mit seinem Besitz ins Grundbuch eingetragen werden kann. Ebenso ist beim Wohnungskauf eine Bescheinigung notwendig. Meistens verlangen die Banken im Rahmen der Erstellung eines Finanzierungskredits eine solche. 

Übrigens: das Erstellen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bedeutet nicht zwingend, dass die Wohnung sofort verkauft oder gekauft werden muss, sie ist zunächst einmal nur ein Instrument, dass die Raumaufteilung und Begrenzung genau definiert. Falls Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen und einzelne Wohnungen lediglich vermieten möchten, brauchen Sie keine Bescheinigung– trotzdem ist es empfehlenswert, für alle Wohneinheiten frühzeitig so eine Bescheinigung zu beantragen, damit sie im Falle eines Falles bereits vorhanden ist.

3. Für welchen Teil einer Immobilie bekommt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Bescheinigung gilt nur für Wohnraum und alle Räumlichkeiten, die dem Zweck einer Haushaltsführung dienen. Das kann aber auch bedeuten, dass sich ein Büroraum in der Wohnung befinden kann. Auch wenn einzelne Räume für längere Zeit für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt werden, geht der Charakter als Wohnung nicht verloren (Das gilt nicht für Praxen, Werkstätten oder Läden). Wenn es Räumlichkeiten oder Flächen gibt, die eindeutig der Wohnung zugeteilt werden können, wie Keller- oder Speicherräume, Terrassen und Stellplätze, dann sind sie ebenfalls Teil der Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Hinweis

Sie möchten eine Immobilie kaufen? Dann schauen Sie sich unsere aktuellen Immobilienangebote in Hamburg und Umgebung an.

4. Wie bekomme ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und was kostet sie?

Die Abgeschlossenheitserklärung wird beim Bauamt beantragt. Allerdings ist es in einigen Bundesländern seit 2007 möglich, dass auch öffentlich bestellte und anerkannte Sachverständige für das Bauwesen Abgeschlossenheitserklärungen ausstellen dürfen. Eine Abgeschlossenheitserklärung kostet zwischen 30 und 160 Euro pro Wohnung. Der Preis richtet sich auch danach, wie zuverlässig und umfangreich die vorhandenen Pläne vorliegen. Wenn zusätzlich noch ein Aufteilungsplan erstellt werden muss, kostet das 40 Euro.

5. Welche Unterlagen benötige ich, um die Bescheinigung zu erhalten?

Bitte fragen Sie die bei Ihnen zuständige Behörde, welche Unterlagen für die Bescheinigung benötigt werden- nur so sind Sie auf der sicheren Seite. In der Regel verlangen die Behörden folgende Unterlagen:

  • Einen Antrag auf Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Einen gültigen Grundbuchauszug als Bestätigung des aktuellen Eigentümers
  • Lageplan
  • Einen Grundriss der Wohnung
  • Einen Aufteilungsplan
  • Die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen

Der Aufteilungsplan gibt Auskunft darüber, welche Gebäudeteile sich im Gemeinschaftseigentum befinden und welche Gebäudeteile den einzelnen Wohnungen zuzurechnen sind. Er weist alle Gebäudeteile mit genauen Grundrissen aus. Der Aufteilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung.

6. Die rechtlichen Grundlagen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass der Wohnungseigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Sie gilt als unverzichtbares Dokument für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Die rechtliche Grundlage für die Bescheinigung der Bescheinigung bilden die §§3 Absatz 2, 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz vom 15.3.1951.

7. Gehört Teileigentum in die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erhält der Besitzer bzw. die Besitzerin die Bescheinigung darüber, dass seine Wohnung/-en in der Immobilie, in der sie sich befinden, fest umrissene Einheiten bilden. In der Regel gehört aber noch eine Abstellkammer, ein Keller oder ein Boden dazu. Dieses Teileigentum dient zwar nicht direkt dem Wohnzwecke, sollte aber in einem Antrag für die Bescheinigung stets Berücksichtigung finden. Dafür muss die Bedingung erfüllt sein, dass dieses Teileigentum unmissverständlich der Wohnung zugeordnet werden kann.

8. Ist die Zunahme der Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Indiz dafür zu werten, dass immer mehr Mietwohnraum wegfällt?

In Städten wie Hamburg herrscht seit Jahren ein harter Kampf um Mietwohnraum- auch der Immobilienmarkt ist angespannt und zeichnet sich durch ein hohes Preisniveau aus. Beobachter des Marktes weisen immer wieder darauf hin, dass die hohe Zahl von ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen ein Indikator dafür sein könnte, dass immer mehr Mietwohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt werden könnte und damit die Gentrifizierung immer mehr fortschreite. Das kann so sein- muss aber nicht. Wie wir bereits festgestellt haben, kann man als Wohnungsbesitzer durchaus einen Antrag auf eine Bescheinigung stellen, ohne konkrete Verkaufsabsichten zu hegen.

9. Abgeschlossenheitsbescheinigung Hamburg

Möchten Sie z.B. ein Mehrfamilienhaus in Hamburg in Eigentumswohnungen aufteilen, wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis darüber, dass die Eigentumswohnung klar von anderen im Gebäude befindlichen Wohnungen getrennt ist. Sie ist Grundlage der Teilungserklärung. Beantragen können Sie die Bescheinigung beim örtlichen Bauamt oder bei anerkannten Gutachtern. Die Kosten liegen in der Regel bei 30 bis 100 Euro, können aber auch einen Wert von bis zu 1.500 Euro erreichen. 

Abgeschlossenheitsbescheinigung: FAQs

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei anerkannten Sachverständigen und der Baubehörde. Für die Beantragung benötigen Sie folgende Dokumente: Antrag auf Erstellung einer Bescheinigung, gültiger Grundbuchauszug, Bestätigung des aktuellen Eigentümers, Lageplan, einen Grundriss der Wohnung, einen Aufteilungsplan, die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen. Erfahren Sie hier, wer eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hamburg ausstellt.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird immer dann benötigt, wenn eine Immobilie in Wohnraum geteilt wird. Wird zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen unterteilt, wird eine solche Bescheinigung benötigt.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird als Nachweis eingesetzt, um zu belegen, dass eine Eigentumswohnung klar von anderen in einem Gebäude befindlichen Wohnungen abgegrenzt ist. Nur wenn die Bescheinigung vorliegt, kann eine Grundbucheintragung stattfinden. Steht eine Baufinanzierung an, verlangen Banken meist eine Bescheinigung.

Die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hamburg variieren und sind aufwands- und gebührenabhängig. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, können aber auch eine Höhe von 1500 Euro erreichen. Mehr Informationen.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann beim örtlichen Bauamt oder bei anerkannten Sachverständigen beantragt werden. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Aufwand und Gebühren. 

Disclaimer

Bitte beachten Sie: Alle in unserem Ratgeber befindlichen Empfehlungen, Informationen und juristische Erläuterungen stellen unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit dar. Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann, bzw. soll diese nicht ersetzen. Für die Klärung Ihrer rechtlichen, bzw. finanziellen Fragen, bitten wir Sie, entsprechende Experten zu kontaktieren. Diese wären z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzberater. Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft. Trotz alledem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen und versuchen diese zeitnah umzusetzen.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

Bewertung dieser Seite: 4.8 von 5 Sternen (131)

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weitere Artikel

Lesen Sie auch folgende Artikel