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Grundstück verkaufen: Was für Ihren Grundstücksverkauf wichtig ist

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Schritte, die es bei einem erfolgreichem Grundstücksverkauf in Hamburg und Umgebung zu beachten gilt.

Themen auf dieser Seite zum Grundstücksverkauf im Überblick:

1. Worauf muss ich beim Verkauf eines Grundstücks achten?

Die Gründe ein Grundstück in Hamburg und Umgebung verkaufen zu wollen können vielfältig sein: Es kann eine Erbschaft sein, Geldknappheit oder die passende Gelegenheit – es gibt viele triftige Gründe, warum es Ihnen ratsam erscheint, ein Grundstück zu verkaufen. Doch bevor sie sich daran machen ein Grundstück zu verkaufen, gilt es im ersten Schritt den Wert Ihres Grundstücks zu ermitteln und somit zu erfahren, welchen Kaufpreis Sie erzielen können.

Dazu müssen folgende Punkte geklärt werden: Wie ist die Lage meines Grundstücks, wie ist es angeschlossen und mit wie vielen Wohn- oder Gewerbeeinheiten kann es bebaut werden? Das sind die wichtigsten Fragen.

2. Welche Relevanz hat der Bebauungsplan beim Grundstücksverkauf?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Wohnfläche beziehungsweise Gewerbefläche sich errichten lässt, desto höher ist der zu erwartende Verkehrswert des zum Verkauf stehenden Grundstücks. Um diese Information zu erhalten, sollten Sie auf jeden Fall den Bebauungsplan des Grundstücks einsehen.

Tablet iPad mit Bebauungsplan für Grundstücke in Hamburg

Bebauungspläne für Grundstücke sind bei der jeweiligen Kommune erhältlich, manchmal auch online einsehbar. Dabei können unterschiedliche Auskünfte erteilt werden:

Es handelt sich um Rohbauland​

Das heißt, dass das Grundstück noch nicht erschlossen ist, die Gemeinde aber in naher Zukunft vorhat, eine Bebauung zu ermöglichen.

Es handelt sich um Bauland

Wenn es sich bei dem Grundstück um Bauland handelt, darf im Rahmen des Bebauungsplanes bebaut werden.

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Eine professionell fundierte Grundstücksbewertung ist bei Hamburgs Immobilienmakler zu 100% kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie sich zu einem Verkauf Ihres Grundstücks mit Hamburgs Immobilienmakler entscheiden, übernehmen wir alle Kosten für die Unterlagenbeschaffung, wie teure Energieausweise und die Beauftragung von Experten, wie Architekten und Bauträgern, um das Maximum aus Ihrem Grundstücksverkauf herauszuholen.

3. Welche Bedeutung hat eine Bauvoranfrage beim Verkauf eines Grundstücks?

Falls es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt, müssen Sie eine Bauvoranfrage stellen. Bei einer Bauvoranfrage reicht man eine Anfrage beim zuständigen Bauamt in Hamburg oder Umgebung ein, d.h. Sie beantragen eine bestimmte Bebauung und bekommen dann eine Auskunft, die drei Jahre gültig ist und als rechtsverbindlich gilt. Dabei wird zwar eine Gebühr fällig und das ganze nimmt einige Wochen in Anspruch, aber diese Auskunft ist für Sie unverzichtbar.

Bauvoranfrage für ein Grundstücksverkauf mit Stiften

4. Welchen Einfluss haben Bodenrichtwerte bei der Verkehrswertermittlung eines Grundstücks?

Bodenrichtwertkarte für Grundstücksverkäufe

Der Bodenrichtwert gibt einen wertvollen Hinweis auf den Marktwert des Grundstückes. Die Gemeinden veröffentlichen entsprechende Richtwerte. In Hamburg ist der Hamburger Gutachterausschuss für Grundstückswerte für diese Daten verantwortlich. Trotzdem sollte man sich nicht vollständig auf diese Angabe verlassen, weil jedes Grundstück einzigartig ist und es sicherlich noch darauf ankommt, wie professionell der Verkauf abgewickelt wird – ob Sie zum Beispiel durch einen erfahrenen Immobilienmakler Zugang zu Vermarktungsstrategien und Marktanalysen haben, die Ihnen als Privatperson nicht zur Verfügung stehen.

5. Wie finde ich den richtigen Käufer für mein Grundstück?

Bevor Sie mit den Verkaufsaktivitäten für Ihr Grundstück starten, sollten Sie feststellen, wer Ihr potentieller Grundstückskäufer ist. Besitzen Sie ein kleines Grundstück, dann kommen in der Regel Privatpersonen infrage, die ein Einzelhaus oder ein Doppelhaus errichten wollen.

Größere Grundstücke können für Bauträger und Investoren interessant sein, weil sie dort ein Mehrfamilienhaus errichten können. Wenn das Grundstück auch noch bebaubar ist, dann hat es gute Chancen, schnell verkauft zu werden. Sind alle Bedingungen erfüllt, können speziell in Hamburg und Umgebung sehr hohe Verkaufspreise erzielt werden. Besitzen Sie ein sehr großes Grundstück, dann ist es möglicherweise ratsam, das Grundstück vorher in mehrere Grundstücke teilen zu lassen. Dazu muss das Grundstück neu vermessen werden und im weiteren Schritt eine entsprechende Eintragung im Grundbuch erfolgen.

Gut zu wissen

Hamburgs Immobilienmakler arbeitet mit einem Investorennetzwerk zusammen, das sich auf den Kauf von Grundstücken in Hamburg zum Zweck der Bebauung spezialisiert hat. Wir garantieren Ihnen für Ihren Grundstücksverkauf eine zügige Vermarktung, bei erstklassiger Preis- und Käuferfindung. 

6. Welche Unterlagen werden beim Verkauf eines Grundstücks benötigt?

Für den Verkauf des Grundstücks benötigen Sie folgende Unterlagen:

Unterlagen Erhältlich bei
Bebauungsplan / Flächennutzungsplan​
Erhältlich beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde
Liegenschaftskarte / Flurkarte​
Erhältlich in Stadtkreisen bei der Stadtverwaltung oder in Landkreisen bei dem Landratsamt oder Gemeindeverwaltung
Altlastenverzeichnis​
Erhältlich in der Stadt der Stadtverwaltung oder in einem Landkreis beim Landratsamt
Grundbuchauszug​
Erhältlich beim Grundbuchamt
Baulastenverzeichnis​
Erhältlich beim Bauamt
Erschließungsnachweis​
Erhältlich beim Bauamt
Erhältlich beim Grundbuchamt
Erhältlich bei der Steuerbehörde, falls nicht mehr vorhanden
Professionelle Fotoaufnahmen des Grundstücks (Luft- und Bodenaufnahmen)​

7. Abwicklung des Grundstücksverkaufs

Der Grundstücksverkauf läuft im Wesentlichen genauso ab wie ein Immobilienverkauf: Verkäufer und Käufer einigen sich mittels komplexer Vertragsverhandlungen über den Kaufpreis des Grundstücks, nehmen im Anschluss eine Bonitätsprüfung des Käufers vor, vereinbaren einen Notartermin, unterschreiben im beidseitigen Einvernehmen den Kaufvertrag und anschließend wird der neue Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen.

Der Käufer sollte beim Kauf Ihres Grundstücks folgendes beachten: Eine sogenannte Spekulationssteuer kann für den Käufer anfallen, wenn er das Grundstück innerhalb von 10 Jahren wieder verkaufen will.

Immobilienmakler steht am Tisch und unterstützt Verkäufer und Käufer bei Vertragsverhandlungen, um ein Grundstück zu verkaufen

8. Grundstück verkaufen mit Makler

Ändern sich die baulichen Bedingungen über die Jahre des Eigentums, sprich, wenn beim Kauf des Grundstücks nur der Bau eines Eigenheims zulässig war, kann es sein, dass sich über die Jahre die Bebaubarkeit des Grundstücks verändert haben und der Bau eines Mehrfamilienhauses zulässig ist. Dies wirkt sich um ein vielfaches auf den Verkaufspreis des Grundstücks aus. 

Makler berät Verkäufer, um Grundstück zu verkaufen

Ein Makler überprüft die Möglichkeiten und Zulässigkeiten professionell und gewissenhaft und holt das Maximum aus Ihrem Grundstück heraus. 

Zudem kann ein Immobilienmakler die Vermarktung des Grundstücks auf ganz anderen Kanälen vornehmen, als es Ihnen als Privatperson möglich wäre. Er nimmt Ihnen zeitraubende Aufgaben während des Verkaufsprozesses ab. Außerdem fließen seine Erfahrung und sein Know-How ein: Er kann beurteilen, welche Verkaufschancen bestehen und hat möglicherweise schon einen passenden Käufer in seiner Kartei. Hamburgs Immobilienmakler hat ein starkes Investorenetzwerk, welches sich auf den Kauf von Grundstücken in Hamburg und Umgebung spezialisiert hat. Wir garantieren einen zügigen und vor allem erfolgreichen Verkauf Ihres Grundstücks.

Tipp für Verkäufer: Eine professionell fundierte Bewertung Ihres Grundstücks ist bei Hamburgs Immobilienmakler ist zu 100% kostenfrei und unverbindlich für Eigentümer. Sollten Sie sich zu einem Verkauf mit Hamburgs Immobilienmakler entscheiden, verkaufen wir Ihr Grundstück – in enger persönlicher Abstimmung mit Ihnen – mit einem individuellen und umfangreichen Vermarktungspaket. Wir übernehmen sogar die Kosten für die Unterlagenbeschaffung aller Dokumente und teurer Experten, wie Architekten und Bauträgern, welche die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in enger Zusammenarbeit mit unseren Experten akribisch prüfen. Nur nach erfolgreichem Verkauf Ihres Grundstücks erhalten wir für unsere umfangreiche Dienstleistungen eine Vermittlungsprovision, welche von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen wird.

Grundstück verkaufen: FAQs

Beim Verkauf eines Grundstücks können Steuern anfallen. Während die Grunderwerbsteuer vom Käufer übernommen wird, kann es unter Umständen passieren, dass der Verkäufer Einkommenssteuer, bzw. eine Spekulationssteuer auf den Gewinn des Grundstücksverkaufs zahlen muss. Diese Spekulationssteuer fällt an, wenn der Eigentümer unbebaute Grundstücke vor dem Ablauf einer 10-Jahresfrist wieder verkauft. Ist das Grundstück bebaut, fällt auch dann keine Steuer an, wenn der Eigentümer die Immobilie die letzten zwei Jahre bewohnt hat oder die Immobilie niemals in seinem Besitz vermietet wurde.

In der Regel werden die meisten Kosten beim Grundstücksverkauf von der Käuferseite übernommen. Im Jahr 2020 wurde entschieden, dass die Maklercourtage von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen wird. Außerdem können bei Nichtbeauftragung eines Maklers Kosten für die Unterlagenbeschaffung anfallen. Möchte der Verkäufer die Zahlung auf einem Notaranderkonto, fallen auch hier Kosten an. Mehr Informationen zu diesem Thema.

Eigentümer, die ein Grundstück verkaufen wollen, müssen eine Vielzahl an Unterlagen zusammentragen und entsprechend aufbereiten. Wichtige Dokumente wären z.B. Grundbuchunterlagen, Bebauungspläne und Erschließungsnachweise. Die Makler von Hamburgs Immobilienmakler besorgen alle notwendigen Unterlagen und übernehmen alle Kosten für deren Beschaffung. Weiterlesen.

Beim Verkauf eines Grundstücks muss der Käufer 1,5% Notarkosten bezahlen. 1% Notargebühren und 0,5% Grundbuchkosten. Kauft beispielsweise ein Käufer ein Grundstück für 500.000 €, fallen 7.500 € Notarkosten an.
Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig von dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Grundstücksverkäufers. Die Steuer fällt dann an, wenn ein Verkäufer ein unbebautes Grundstück vor Ablauf einer Zehnjahresfrist verkauft oder das bebaute Grundstück mindestens die letzten zwei Jahre selbst bewohnt wurde.
Disclaimer

Bitte beachten Sie: Alle in unserem Ratgeber befindlichen Empfehlungen, Informationen und juristische Erläuterungen stellen unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit dar. Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann, bzw. soll diese nicht ersetzen. Für die Klärung Ihrer rechtlichen, bzw. finanziellen Fragen, bitten wir Sie, entsprechende Experten zu kontaktieren. Diese wären z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzberater. Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft. Trotz alledem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen und versuchen diese zeitnah umzusetzen.

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